Willkommen

auf der Hompage des Sachverständigenbüros Egmund Hauswald

Unfall, Was tun?

Sichern Sie:

  • die Unfallstelle und informieren Sie die Polizei (Tel. 110)
    (bei unklaren Situationen und Personenschäden immer die Polizei rufen)
  • leisten Sie, soweit notwendig, ERSTE HILFE

Notieren Sie:

  • Amtliches Kennzeichen des Unfallgegners
  • Adresse des Fahrzeughalters des gegnerischen Fahrzeugs
  • Adressen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten
  • Füllen Sie einen Unfallbericht aus (-> www.autorechtaktuell.de, www.kfz-auskunft.de)

Fotografieren Sie:

  • den Unfallort, möglichst von verschiedenen Seiten
  • Stellung der Fahrzeuge direkt nach dem Zusammenstoß
  • eventuelle Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte und umherliegende Fahrzeugteile

Benachrichtigen Sie:

Bestehen Sie darauf:

  • dass ein Sachverständiger Ihrer Wahl eingeschaltet wird

    Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen abzulehnen.
    Aussagen, ein Sachverständiger sei nicht erforderlich, sind nach geltender Rechtssprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist sehr gering (Bagatelle).
    Die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen und eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl sind Schadenspositionen und im  Haftpflichtschadenfall von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
    Denken Sie daran, dass Ihr Fahrzeug durch den Schaden möglicherweise eine Wertminderung erfährt.

Beachten Sie bitte:

  • Die Qualifikation und Unabhängigkeit des Gutachters sind Garanten für korrekte Gutachten.
    Gutachter sollten einem Sachverständigenverband (z.B. BVSK) oder einer Sachverständigenorganisation angehören oder öffentlich bestellt und vereidigt sein.